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   BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67   

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BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67 (https://dejure.org/1969,236)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1969 - IV C 93.67 (https://dejure.org/1969,236)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1969 - IV C 93.67 (https://dejure.org/1969,236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Erschließungsvertrags - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1969, 373
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 136.65

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67
    Die erforderliche Straßenbreite bestimmt sich nicht nach dem Bedürfnis des einzelnen Anliegers, sondern nach der Beziehung der Straße zu dem gesamten zu erschließenden Gebiet (Weiterführung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 136.65).

    Neue Straßen unterliegen der Regelung des Bundesbaugesetzes ohne Rücksicht auf die frühere Rechtslage; da es sich um neu hergestellte Straßen handelt, liegen keine abgeschlossenen Tatbestände vor, in die das Bundesbaugesetz etwa nicht hätte eingreifen dürfen (vgl. hierzu Urteil vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 - [ZMR 1967, 152]).

    Rechte des Klägers, die im gleichen Maße verfassungsrechtlich geschützt sind wie sein Eigentum, sind nicht verletzt worden, da das Bundesbaugesetz nicht in einen abgeschlossenen Tatbestand eingegriffen hat, wenn es für neu hergestellte Straßen neues Erschließungsrecht eingeführt hat (vgl. hierzu BVerwG IV C 136.65 a.a.O.).

    Ob eine Straße als solche erforderlich ist oder nicht, kann nach der Rechtsprechung des Senats nicht aus ihrer Beziehung zu einem einzelnen Grundstück, sondern nur zu dem gesamten Erschließungsgebiet beurteilt werden (BVerwG IV C 136.65 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67
    § 180 Abs. 1 ist nicht unmittelbar anwendbar, weil er nur Fälle erfassen will, in denen eine Erschließungsanlage vor dem 30. Oktober 1960 hergestellt worden ist (Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - in BVerwGE 18, 80 [82]).
  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67
    Eine hier nicht bedeutsame Ausnahme gilt nur für den Fall, daß eine unter altem Recht hergestellte Teilanlage der Straße durch eine nach altem Recht zulässige Kostenspaltung abgerechnet wird (Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - [ZMR 68, 277]).
  • BVerwG, 05.10.1966 - IV C 193.65

    Überleitung eines Anliegerbeitragsrechts - Beitragspflicht für ein an einer bei

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67
    Der erkennende Senat hat zwar bereits entschieden, daß sich aus der vertraglichen Regelung in Bayern auch eine Beitragspflicht im Sinne des Bundesbaugesetzes ergab (Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 193.65 - [NJW 1967, 71]).
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 92.66

    Begriff der Fertigstellung bzw. der endgültigen Herstellung einer Straße -

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67
    Wenn das Berufungsgericht im vorliegenden Fall festgestellt hat, daß die G...-Straße bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes noch nicht endgültig hergestellt war, so bindet diese Entscheidung das Revisionsgericht (Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 92.66 -).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Die Vorschrift bezieht sich also auf das "Ob" und "Wie" der Herstellung einer Erschließungsanlage (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8; vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 93.67 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 2; vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 24.69 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 11; vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21; vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 und vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11).
  • BVerwG, 29.09.2015 - 9 B 42.15

    Anbaustraße; Wohnweg; Fußweg; Erreichbarkeit; fußläufige Zugänglichkeit;

    Indes kann einer weiteren Erschließungsanlage ausnahmsweise die Erforderlichkeit i.S.d. § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB fehlen, wenn sie - bezogen allerdings nicht nur auf ein einzelnes Grundstück, sondern auf das gesamte zu erschließende Gebiet (BVerwG, Urteile vom 6. Mai 1966 - 4 C 136.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8 S. 43, vom 21. Mai 1969 - 4 C 93.67 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 2 S. 4, vom 13. August 1976 - 4 C 23.74 - BRS 37 Nr. 142 S. 288 und vom 3. März 1995 - 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 2 f.) - ihrer Zweckbestimmung nach keine Erschließungsfunktion i.S.d. §§ 127, 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB übernehmen, sondern beispielsweise nur den Zugang zu einem Sportgelände oder einem Aussichtsturm gewährleisten soll (BVerwG, Urteile vom 10. Februar 1978 - 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 26 und vom 3. März 1995 - 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 3).
  • BVerwG, 29.05.1970 - IV C 141.68

    Verhältnis des Straßensicherungsvertrags

    Der sog. Straßensicherungsvertrag in Bayern steht der Anwendung des neuen Erschließungsbeitragsrechtes für Straßen, die nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt worden sind, nur dann entgegen, wenn in ihm über seinen eigentlichen Sicherungscharakter hinaus eine Ablösung der Beitragspflicht für alle Zeiten vereinbart worden ist (Fortführung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 56.67 und BVerwG IV C 93.67).

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach, insbesondere in der Sache BVerwG IV C 93.67 (VerwRspr. 20, 951) entschieden, daß sich ein solcher Vortrag auf Erschließungsbeiträge für Anlagen, die unter der Geltung des neuen Erschließungsrechtes hergestellt worden sind, nur dann auswirken kann, wenn er über seinen Sicherungscharakter hinaus die Beitragsverpflichtung des Bürgers für alle Zeiten ablösen wollte.

  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 69.77

    Umfang des Erschließungsaufwands; Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen

    Die mit dieser Vorschrift getroffene Überleitungsregelung ist auf Fälle der vorliegenden Art weder unmittelbar noch analog anwendbar, wenn der Straßenbau erst unter der Geltung des Bundesbaugesetzes beendet wurde und folglich die Beitragspflicht nicht schon nach altem Recht entstehen konnte (vgl. Urteil des Senats vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 93.67 -, Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 2).

    Auch eine Anwendung des § 180 Abs. 5 in Verbindung mit Absatz 1 BBauG auf einzelne Teile der Erschließungsanlage (einschließlich des Grunderwerbs) - wie sie vom Oberbundesanwalt befürwortet wird - verbietet sich, wenn vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eine Kostenspaltung nicht erfolgt ist oder wenn wie hier eine Ablösung der Grunderwerbskosten nicht vorliegt (vgl. dazu insgesamt aus der Rechtsprechung des Senats: Urteile vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14 (S. 23 f., 28); vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - (BVerwGE 37, 99 ); vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 9); vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 56.67 - (UA S. 6) und vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 93.67 - (Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 2)).

  • BVerwG, 17.10.1972 - IV B 117.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bayerischer

    Im Urteil vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 93.67 - (BayVBl. 1970, 252) hat der beschließende Senat ausgesprochen, daß die bayerischen Straßensicherungsverträge keine stärkere Auswirkung auf die neue Rechtslage haben können als die Beitragsgesetze in anderen Ländern, daß die vertragliche Regelung mithin grundsätzlich der neuen gesetzlichen Regelung weichen muß.

    Eine Abweichung von den Urteilen BVerwG IV C 93.67 und IV C 56.67 ist nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 29.05.1970 - IV C 140.68

    Rechtsmittel

    Der Abschluß eines sogenannten bayerischen Straßensicherungsvertrages steht der Anwendung des neuen Erschließungsrechtes für neu hergestellte Straßen in Bayern nur dann entgegen, wenn im Vertrage eindeutig zum Ausdruck gebracht worden ist, daß die Beitragspflicht damit für alle Zeiten abgelöst werden sollte (Forts. der Rechtsprechung in BVerwG IV C 136.65 und BVerwG IV C 93.67).

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, insbesondere in der Sache BVerwG IV C 93.67 (VerwRspr. 20, 951), daß sich ein solcher Vertrag auf Erschließungsbeiträge für Anlagen, die unter der Geltung des neuen Erschließungsrechtes hergestellt worden sind, nur dann auswirken kann, wenn er über seinen Sicherungscharakter hinaus die Beitragsverpflichtung des Bürgers für alle Zeiten ablösen wollte.

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 76.73

    Umfang des Erschließungsaufwand; Vermessungskosten

    Nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts kann der Kläger zur Sch.straße nicht nur einen Zugang, sondern eine Zufahrt anlegen; daß sein (Eck-)Grundstück bereits durch eine andere Straße erschlossen ist, steht seiner - erneuten - Heranziehung nicht entgegen (Urteile des Senats vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 - DVBl. 1966 693; vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 93.67 - ZMR 1969, 373 und vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - DVBl. 1971, 508).
  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 36.69

    Bemessung des Erschließungsaufwands bei Einrichtung einer Mischkanalisation für

    Rechtsprechung des erkennenden Senates in der Sache BVerwG IV C 93.67 (Urteil vom 21. Mai 1969) wäre das nur dann der Fall, wenn die Beitragspflicht der Klägerin durch diesen Vertrag hätte für alle Zeiten abgelöst werden sollen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 3 A 3126/99

    Erschließungsbeitragsrecht: Abrechnung eines zwischen zwei Fahrstraßen aus zwei

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1969 - IV C 93.67 -, ZMR 1969, 373.
  • BVerwG, 24.03.1976 - IV C 16.74

    Anforderungen an die Auslegung eines Privatweges als selbstständige

    Im Urteil vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 93.67 - (BayVBl. 1970, 252) habe das Bundesverwaltungsgericht eine Fahrbahnbreite von 6 m und 2 m breite Gehwege als die untere Grenze einer zur Erschließung geeigneten Ortsstraße bezeichnet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 3 A 3132/99

    Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu Erschließungsbeiträgen für

  • VGH Bayern, 01.10.1990 - 6 B 87.01751

    Voraussetzungen einer Ablösungsvereinbarung über Erschließungsbeiträge

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72

    Beschluss eines auf Grund mündlicher Verhandlung ergehenden Urteils - Beiträge

  • BVerwG, 13.03.1972 - IV B 148.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung der

  • BVerwG, 02.04.1971 - IV B 149.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Straßensicherungsvertrag als

  • BVerwG, 23.03.1970 - IV B 29.70

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Heranziehung von

  • BVerwG, 23.03.1970 - IV B 28.70

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Heranziehung von

  • BVerwG, 23.03.1970 - IV B 27.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Heranziehung von

  • BVerwG, 04.11.1969 - IV B 132.69

    Erschließungsbeiträge für neu hergestellte Straßen

  • BVerwG, 18.09.1969 - IV B 109.69

    "Ablösungsvertrag" als Hindernis für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach

  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 56.67

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung der Eigentümer von bereits bebauten

  • VG München, 13.11.2012 - M 2 K 12.3606

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung maßgebliche Anlage; Aufwand; Verteilung

  • VG Düsseldorf, 24.04.2008 - 12 K 818/07

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Lärmschutzwand; Frage der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1998 - 3 A 1677/97

    Zulässigkeit der Berufung

  • BVerwG, 26.05.1972 - IV B 156.71

    Abhängigkeit der Herstellung und Abrechnung einer Teileinrichtung der

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